Wochenbettbetreuung

Jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf Hebammenbetreuung. Die Hebamme kann in den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich, in den weiteren Wochen und bis zum Ende der Stillzeit nach Bedarf Hausbesuche durchführen.

Die Nachsorge beinhaltet u.a.:
Überwachung und Unterstützung der Rückbildungsvorgänge und der Wundheilung
Überwachung des Neugeborenen (Nabelpflege, Gelbsucht, Trinkverhalten, Gewicht) Stillberatung, Einführung der Beikost und Abstillen
Beratung zu den verschiedenen Flaschennahrungen und ihrer Zubereitung
Anleitung und Tipps im praktischen Umgang mit dem Kind

Viele Beschwerden lassen sich durch naturkundliche Mittel, Massagen sowie homöopathische Mittel gut behandeln. Bei Komplikationen erfolgt die Hinzuziehung eines Frauenarztes oder Kinderarztes.
Die Kosten werden von den gesetzlichen und größtenteils auch von den privaten Krankenkassen übernommen